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Chippen von Welpen im DTK

Chippen von Welpen im DTK

Der Geschäftsführende Vorstand (GV) hat beschlossen, ab 1. April 2010 die Chippflicht für Welpen im Deutschen Teckelklub 1888 e.V. einzuführen.

Begründung:

In drei Bundesländern der BRD (Bayern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz) sowie einem Bezirk in Berlin, ist bereits ein Tätowierverbot erlassen worden. Somit sind sechs Landesverbände im DTK betroffen. Es ist damit zu rechnen, dass weitere Bundesländer folgen werden. Grundlage dieser Verbote ist § 5 des Tierschutzgesetzes, der das Tätowieren von Wirbeltieren bis zu einem Lebensalter von 2 Wochen gestattet, danach ist es nur unter Betäubung erlaubt.Die Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitgliedern, insbesondere unseren Züchtern und Zuchtwarten, haben den GV in erster Linie veranlasst, den für uns frühest möglichen Termin wahrzunehmen, um nicht Gefahr zu laufen, dass sich Züchter und Zuchtwarte aber auch der DTK vor dem Gesetz verantworten müssen. Da ab 2011 in jedem Fall geplant war zu chippen halten wir eine einheitliche Vorgehensweise in allen Landesverbänden für richtig. Die überwiegende Anzahl der Zuchtvereine des VDH chipt bereits oder ist im Umbruch begriffen. Durch die Gesetzgebung werden wir gezwungen, uns von der der bewährten Tätowierung als Kennzeichnung unserer Teckel zu verabschieden.
Diese Umstellung auf das Chippen erfordert nicht unerhebliche Maßnahmen, die aber bereits umgesetzt worden sind bzw. die umgehend in Angriff genommen werden, sodass der DTK ab 01. 04. 2010 dazu bereit ist. Die Geschäftsstelle ist darauf vorbereitet.

Wer darf chippen?

Grundsätzlich natürlich darf jeder Tierarzt chippen.
Die wesentlich preisgünstigere Variante, dies vom Zuchtwart tun zu lassen.

Chips und Lesegeräte

Der Zuchtwart benötigt ein Lesegerät bei der Wurfabnahme. Auch der Züchter braucht ein Lesegerät bei der Welpenabgabe, um dem Welpenkäufer mit absoluter Sicherheit den richtigen, zur Ahnentafel und zum Impfausweis passenden Teckel, übergeben zu können

 

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