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Hundesteuer für brauchbare Dachshunde

Hundesteuer für brauchbare Dachshunde

Im Amtsblatt Nr. 13/14 vom 08.04.11 wurde eine Satzungsänderung veröffentlicht und trat am 09.04. in Kraft: Die Hundesteuer wird auf Antrag für brauchbare Jagdhunde nach dem bayerischen Jagdgesetz um die Hälfte ermäßigt , wenn der Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten wird.

 

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