Hundesteuer für brauchbare Dachshunde
Hundesteuer für brauchbare Dachshunde
Im Amtsblatt Nr. 13/14 vom 08.04.11 wurde eine Satzungsänderung veröffentlicht und trat am 09.04. in Kraft: Die Hundesteuer wird auf Antrag für brauchbare Jagdhunde nach dem bayerischen Jagdgesetz um die Hälfte ermäßigt , wenn der Hund von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheins zur Ausübung der Jagd oder des Forstschutzes gehalten wird.
| Kontakt | Impressum| Haftungsausschluss| Von A-Z| |
|
